Beschlüsse

Vereinsbeschlüsse von 1971  -  2023
 

Hinweis auf unsere neue Gewässerordnung durch Vereinsbeschluß vom 6.3.2016
 
1.
Köderfische dürfen mit der Senke für den eigenen Bedarf in den Vereinsgewässern gefangen werden.
 
 
2.
Der Angelplatz ist nach Beendigung des Angelns von Unrat und Müll jeder Art zu säubern. Sportfreunde/innen die jede Art von Unrat und Müll am Vereinsgewässer liegen lassen, werden namentlich festgestellt und dem Ehrenausschuß gemeldet und bei schweren Vergehen aus dem Verein ausgeschlossen.
 
 
3.
Das Angeln mit Drilling auf Friedfisch ist verboten.
 
 
4.
Von 4 Mitgliederversammlungen im Jahr ist die Teilnahme an 2 Versammlungen Pflicht
 
 
5.
Untermassige Fische und solche, die nicht mitgenommen werden, müssen sofort in das Gewässer zurück gesetzt werden.
 
 
6.
Nachtangeln ist erlaubt, jedoch nicht an Mitgliederversammlungen.
Bei Nachtangeln vom Boot aus,muss das Boot mit mindestens 2 Personen besetzt sein.
Bei Vereinsversammlungen sind die Gewässer gesperrt.
 
 
7.
Gastangler müssen vor dem Angeln einen Erlaubnisschein erwerben und im Besitz des Bundesfischereischeines sein. Sie dürfen nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes angeln.
 
 
8.
Die Reparatur und das Waschen von Kraftfahrzeugen an den Vereinsgewässern sind verboten.
 
 
9.
Hunde müssen an den Vereinsgewässern während der gesetzlichen Jagdschonzeit an der Leine geführt werden. Angler dürfen von Hunden nicht belästigt werden. Anfallender Kot ist zu beseitigen.
 
 
10.
Vom Arbeitsdienst sind alle Sportfreunde/innen nach Vollendung des 65. Lebensjahr, sowie alle Personen die einen Schwerbeschädigtenausweis (50%) haben, befreit
 
 
11.
Schwimmen an den Vereinsgewässern ist verboten. Kinder dürfen nicht alleine Boot fahren. Insel und Kanal an dem Vereinsgewässer Sangsheide sind Schongebiet und dürfen nur mit einem Mindestabstand von 15 m befischt werden. In den Schongebieten der Vereinsgewässer ist das Angeln verboten
 
 
12.
Nachtangeln ist für Jugendliche nicht gestattet. Ein Jugendmitglied darf nicht mehr als einen Freund,Gast oder Bekannten mit an die Vereinsgewässer bringen. Jugendliche die noch keine Fischereiprüfung abgelegt haben, dürfen nur mit einer 1 Angelrute fischen.
 
 
13.
Gäste oder Kinder dürfen die Vereinsgewässer nur in Begleitung von Vereinsmitgliedern betreten.
Sie dürfen nicht angeln, außer sie sind in Besitz eines Tagesscheines.
 
 
14.
Wer 3 Jahre Mitglied der Jugendgruppe war, bezahlt bei Übernahme in die Senioren keine Aufnahmegebühr. Bei kürzerer Mitgliedschaft wird eine Aufnahmegebühr von 55,- € erhoben.
 
 
15.
Mindestmaße und Fangbeschränkungen an den Vereinsgewässern je Tag:1  Hecht   50 cm  ,  1  Zander   50 cm   , 2  Karpfen      40 cm  , 3  Schleien    28 cm    Wels    50 cm   ,   Aal           50 cm   , Rotaugen         18 cm  , Rotfedern      18 cm  Bei nicht angeführten Fischen, Krebse, Neunaugen und Muscheln gilt die Landesfischereiordnung von 1995.Ohne festgelegte Mitnahmebegrenzung, darf nicht mehr Fisch entnommen werden als für den eigenen Verbrauch bestimmt ist.Barsche und Bresen sind ohne Maß und Fangbeschränkung.Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten Die Verwendung eines Setzkeschers zur Hälterung der Gefangenen Fische ist an den Vereinsgewässern verboten.
 
 
16.
Das Befahren des Vereinsgeländes Sangsheide mit Kraftfahrzeugen ist nur bis zu den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Schwerbehinderte.Mitglieder die 100%, G oder A in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben, dürfen zu den Parkplätzen auf der Landzunge vor der Insel mit Ihrem Kraftfahrzeug fahren und abstellen.Sind diese Parkplätze belegt, dürfen vorgenannte Mitglieder mit dem KFZ zum Angelplatz fahren,müssen dann aber unverzüglich Ihr KFZ auf den Parkplatz am Eingang abstellen.Achtung !Bei der Mitgliederversammlung am 15.Juni 2012 wurde eine Änderung unserer Vereinsbeschlüsse bekannt gegeben.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage werden die beiden Behindertenparkplätze auf der Landzunge vor der Insel umgehend stillgelegt. Ein Umfahren des Vereinsgeländes der Sangsheide mit einem Kraftfahrzeug , ist ab sofort für alle Mitglieder untersagt.
 
 
17.
Das Vereinsgelände „ Linnerzsee“ darf mit Kraftfahrzeugen nur bis zur Betonplatte (Haus-Garage) befahren werden. Das Parken von KFZ darf nur auf den betonierten Flächen erfolgen.
 
 
18.
Die Anzahl der Mitglieder der Senioren ist auf 300, die der Junioren auf 50 begrenzt. Über eine Erhöhung entscheidet die Mitgliederversammlung.
 
 
19.
Das Vereinsheim kann von Mitgliedern gegen eine Gebühr von 80,- € und eine Kaution von 55,-€ gemietet werden. Das Haus ist anschließend gereinigt zu übergeben, der Müll muß entsorgt werden, für Schäden jeder Art haftet der Mieter. Termine des Vereins haben immer Vorrang.
 
 
20.
Neu aufgenommene Mitglieder die noch kein Prüfungszeugnis zur Erlangung des Fischereischeins haben, müssen diese innerhalb eines Jahres nachholen.
 
 
21.
Zelten, offenes Licht oder Feuer ( Grillen ) ist verboten.
 
 
22.
Anfütterungsmittelbegrenzung auf 3 Liter Nassfutter am Tag. (Beschluss vom 15.02.2002)
 
 
23.
Bei Vereinsangeln / Veranstaltungen sind die Gewässer gesperrt. (16.01.2004)
 
 
24.
Ein Erhöhung von 5 auf 6 Arbeitsstunden und eine Erhöhung der Ausgleichzahlung von 15,00 EUR auf 20,00 EUR je Stunde bei nichtgeleistetem Arbeitsdienst wurde durch die Mitgliederversammlung am 27.02.2015 beschlossen